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Testozter0n erstellt am 24.01.2010 um 21:16:35 pn profil link zitat
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.01.2010


Deutschland

37 Beiträge
Ich will mir Felgen kaufen, in dem Teilegutachten, steht bei Reifen (225er und 245er, mit den jeweiligen Änderungen die vorgenommen werden müssen, um diese Größe zu fahren).

Nun möchte ich aber nur 215er ringsrum fahren, die Felge ist eine 8J Felge, also sind 215er legal, meine Frage ist nun, zählt das Teilegutachten für die Felge dann auch noch, wenn ich 215er ringsrum habe?
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Old Men erstellt am 24.01.2010 um 21:59:47 pn profil zitat link
Mitglied seit: 09.10.2006

Ratingen
Deutschland

5286 Beiträge
Normalerweise darfst du nur die Reifengröße fahren oder montierern, die im Felgengutachten angegeben ist.


violett erstellt am 25.01.2010 um 10:01:56 pn profil zitat link
Mitglied seit: 03.01.2003




2102 Beiträge
Für eine §19/3 Abnahme ("stink-normale-Eintragung") musst du die Auflagen aus dem Teilegutachten erfüllen, sprich es dürfen auch nur die Reifen montiert werden die im Gutachten stehen!!

Für alles andere ist im "westen" der Tüv im "osten" die Dekra zuständig
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw